Bankenlexikon
Bankenlexikon: Fachbegriffe einfach erklärt
Geld oder Brief - das ist das ABC des Bankgeschäftes. Im ka-news-Bankenlexikon, zur Verfügung gestellt von der Volksbank Karlsruhe, finden Sie gezielt Antworten zu Fragen rund um das Bankgeschäft. Durch die vielfältigen Entwicklungen im Bankenmarkt verändert sich die Begriffswelt ständig. Deshalb ist dieses Lexikon kein statisches Werk, sondern wird ständig um neue Stichwörter erweitert.
Das Bankenlexikon wird zur Verfügung gestellt von der Volksbank Karlsruhe.
| A-Korrespondenzbank | Bei einem A-Korrespondenzverhältnis besteht eine unmittelbare Kontoverbindung zwischen einem inländischen und ausländischen Kreditinstitut, das entweder (aus der Sicht des inländischen Kreditinstituts) als Währungskonto bei der Auslandsbank (Nostrokonto) oder als Euro-Konto im eigenen Haus (Lorokonto) geführt wird. |
| Abbuchungsauftrag | Schriftlicher Auftrag eines Zahlungspflichtigen an seine Bank, künftig alle Lastschriften von einem bestimmten Gläubiger einzulösen. Diese Auftragsform ist vor allem bei regelmäßigen Zahlungen mit schwankenden Summen interessant. Vgl. auch [Lastschrifteinzug]. |
| Abfindung (außenstehender Aktionäre) | Findet eine Übernahme einer AG durch eine andere zu
mindestens 95% statt (Eingliederung), so ist die kaufende
Gesellschaft zu der Zahlung einer angemessenen Abfindung
an die freien Aktionäre verpflichtet. Dies kann in Form
eines Aktientauschs geschehen, d.h. die Aktionäre des
gekauften Unternehmens erhalten Aktien der kaufenden
Gesellschaft, oder sie erhalten eine Barabfindung. Buchtipp: Hecker, Renate: [Regulierung von Unternehmensübernahmen und Konzernrecht], 2 Tle.. Empirische Analyse des aktienrechtlichen Minderheitenschutzes im Vertragskonzern; Modelltheoretische Analyse alternativer Übernahme- und Abfindungsregeln. |
| Abgabenordnung | Die AO regelt die Aufgaben und den Aufbau der Finanzverwaltung,
Straf- und Bußgelderhebung und das Besteuerungsverfahren.
Auch die Legitimationsprüfungspflicht der Kreditinstitute
ist in §154 geregelt. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass niemand auf erfundenen oder falschen Namen Konten
eröffnen kann, um dann Geldwäsche oder Steuerhinterziehung
zu betreiben. Empfehlung: bei Anlagen, Krediten und
sonst. Neueröffnungen immer ein Legitimationspapier
(Reisepass oder Personalausweis) mit in die Bank nehmen. [Buchtipps Abgabenordnung] |
| Abgeld | Andere Bezeichnung für [Disagio]. Das Abgeld gibt den Unterschied zwischen dem Emissionskurs und dem höheren [Nennwert] bzw. Rückzahlungskurs einer Anleihe an (Emissionsdisagio). Eine Emission von Aktien mit Disagio ist in Deutschland nicht zulässig, bei festverzinslichen Wertpapieren dagegen üblich. Gegenteil: [Aufgeld]. |
| Abgeltungssteuer | Bei einer Abgeltungssteuer handelt es sich im Gegensatz zur Zinsabschlagsteuer (= so genannte Quellensteuer) nicht um eine Steuervorauszahlung zur Besteuerung von Zinserträgen, sondern um die endgültige Zahlung der für Zinserträge zu entrichtenden Steuer. |
| Abgeschlossenheit(sbescheinigung) | Für Wohnungen oder sonstige Räumlichkeiten darf Sondereigentum
im Grundbuch nur begründet werden, wenn diese in sich
abgeschlossen sind und zumindest Küche / Kochnische,
WC, Bad / Dusche enthalten. Bevor das Grundbuchamt für
jedes Wohnungseigentum ein eigenes Grundbuchblatt anlegt,
müssen Sie die Abgeschlossenheit durch eine Bescheinigung
der zuständigen Baubehörde nachweisen. Buchtipps zum Thema: [Wohnungseigentum], [Grundstücksrecht], [Sachenrecht] |
| Abhebungsfreigrenze | Die Abhebungsfreigrenze beträgt bei Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist 2.000 EUR je Kalendermonat. Über diesen Betrag kann ohne Kündigung und ohne Berechnung von Vorschusszinsen verfügt werden. |
| Ablehnung | (Decline) Negative Antwort auf eine Autorisierungsanfrage: Die Kartenausstellerbank bzw. deren Prozessor (z.B. CardProcess) lehnt den angefragten Umsatz ab. |
| Abrechnung, Verrechnung | (Settlement) Verfahrensweise zur Herbeiführung des gegenseitigen Zahlungsausgleiches der Issuer- und Acquirer-Banken untereinander für die pro Tag jeweils abgerechneten Kartenumsätze (einschl. Gebühren). |
| Abrechnungsdaten | (Clearing Data) Alle Transaktionsdaten, die erforderlich sind, um Kartenumsätze zwischen Acquirer und Issuer-Banken ordnungsgemäß abzurechnen wie z.B. MCC (Merchant Category Code), Ländercode, Betrag, Uhrzeit. |
| Abrechnungsverkehr | (Clearing) Einrichtung zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs von Banken. Beim Clearing lassen die beteiligten Banken ihre gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten von ihrer Abrechnungsstelle gegeneinander aufrechnen; nur die verbleibenden Differenzbeträge werden über eine Abrechnungsstelle reguliert. |
| Abrechnungszeitraum | Zeitraum, in der die bei einem Handels- oder Dienstleistungsunternehmen getätigten (Kredit-/ec-) Kartenumsätze durch den [Akquirer] gutgeschrieben werden. |
| Absatzfinanzierung | Die Absatzfinanzierung umfasst alle Finanzierungsvorgänge, die in direktem Zusammenhang mit dem Absatz von Gütern und Leistungen stehen. Ein Beispiel ist die Vorauszahlung oder Anzahlung. Hier zahlt der Kunde den Kaufpreis, ohne bereits die entsprechende Lieferung erhalten zu haben. |
| Abschlag | Ein Abschlag wird von Börsenkursen abgezogen, um sie von ausgeschütteten Dividenden oder weggefallenen Bezugsrechten zu bereinigen. Ein Dividendenabschlag entspricht genau der Dividendenhöhe (die Kursnotiz erhält den Zusatz "ex Div"), der Bezugsrechtsabschlag dem Wert des Bezugsrechts vom Vortag (die Kursnotiz erhält den Zusatz "ex Br"). |
| Abschlussgebühr | Beim Abschluss eines Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr fällig, die i.d.R. 1% der Bausparsumme beträgt und mit den ersten Sparleistungen verrechnet wird. |
| Abschreibung | Absetzung des Wertverlustes von Wirtschaftsgütern (Absetzung für Abnutzung = AfA), insbesondere von Gebäuden, durch Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die einzelnen Jahre der Nutzung.
|
| absichern | Durch den Kauf bzw. Verkauf von Derivaten ([Futures], [Optionen], Swaps) können bestehende Wertpapier- oder Devisenpositionen gegen negative Kursentwicklungen durch die Übernahme eines zweiten, kompensatorischen Risikos abgesichert werden. |
| Absicherungsverhältnis | = Hedge Ratio. Gibt an, wie viele Optionen im Verhältnis zur Anzahl der Basiswerte benötigt werden, um sich gegen Preisveränderungen im Basiswert abzusichern. |
| Abtretung | Offene Abtretung Bei der offenen Abtretung ist der Drittschuldner über die Abtretung der an ihn bestehenden Forderung informiert. Nachdem der Drittschuldner von dem Gläubigerwechsel Kenntnis erlangt hat, kann er nicht mehr mit "befreiender Wirkung" an den alten Gläubiger zahlen. Stille Abtretung Abtretung von Forderungen (Zession) |
| Abtretungserklärung | Schriftliche Erklärung, die bei der Abtretung einer Briefgrundschuld erforderlich ist. Die Abtretungserklärung wird zweckmäßigerweise notariell beglaubigt, damit sie jederzeit im Grundbuch vermerkt werden kann. |
| Abwertung | Maßnahme zur Stabilisierung eines Währungskurses durch die Notenbank. Dies erfolgt durch eine Senkung der Leitzinsen, was zu einer Erhöhung der sich im Umlauf befindenden Geldmenge führt. Eine Abwertung bewirkt einen geringeren Außenwert der Währung (Kaufkraftparität), wodurch Exporte günstiger und Importe teurer werden. Counterpart: [Aufwertung] |
| Abwicklung | Siehe [Settlement]. |
| Abwicklungspreis | Siehe [Settlementpreis]. |
| Abzahlungsdarlehen | Seltene Form des langfristigen Darlehens. Es wird für die gesamte Laufzeit eine gleich bleibende Tilgungsleistung vereinbart (z.B. 5% p.a.). Da die Zinsen jeweils nur vom Restdarlehen gerechnet werden, fallen die Zinsen entsprechend dem Tilgungsfortschritt. Dadurch ergibt sich eine fallende Jahresleistung. |
| Abzinsung | Verzinsungsform, bei der der Nennwert z.B. eines [Sparbriefs] um Zinsen und Zinseszinsen verkürzt wird. Angelegt wird ein niedrigerer, abgezinster Betrag. Ausgezahlt wird am Ende der Laufzeit der Nennwert. |
| ACH | Automated Clearing House / Abwicklungs- / Transaktionshaus für automatisierte Abwicklung |
| act/act | Die act/act-Methode rechnet mit 365 Tagen (in Schaltjahren 366 Tagen) z.B. Zinsen. Die deutschen Kontoanlagen hingegen werden grundsätzlich mit 30 Tagen pro Monat, also 360 Tagen pro Jahr abgerechnet. |
| Ad-Hoc Nachricht/Publikation | Kursbeeinflußende Unternehmensmeldungen werden von Aktiengesellschaften im Rahmen von Ad-hoc Meldungen gemäß § 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes (WpHG) publiziert. Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muß unverzüglich eine Neuigkeit veröffentlichen, wenn sie sich auf die Vermögens- und Finanzlage auswirkt und geeignet ist, die Börsenpreise der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Für den Inhalt der Meldungen ist das jeweilige Unternehmen verantwortlich. Ad-hoc Meldungen sollen eine gleichmäßige Informationsversorgung aller Marktteilnehmer gewährleisten. |
| Additional Margin | Nachzahlungsforderung Fällt der Nettowert eines Kontos für Terminmarkt-Engagements unter die Erhaltungsmarge (maintenance margin / -level), so muß im Rahmen einer Nachzahlungsforderung Geld "nachgeschossen" (d.h. überwiesen) werden. |
| Adjustierung | Verfahren bei der Chartanalyse: bei Aktiensplits und Kapitalerhöhungen müssen historische Kursdaten, die für die Chart-Analyse benutzt werden, rückwirkend neu berechnet werden, da diese Vorgänge das Aktienvolumen erhöhen und einen scheinbaren Kursrückgang bewirken. |
| Adjustment | Änderung eines bereits abgeschlossenen Wertpapiergeschäfts hinsichtlich Konto, Mitglied, Eröffnung oder Glattstellung. Adjustments werden auf Antrag des betreffenden Handelsmitgliedes nach dem Börsenhandel durch die Clearing-Stelle durchgeführt. |
| ADL | Advance / Decline Line Dies ist der Graph aller im Markt befindlichen Wertpapiere längs der Zeitachse anhand von Advance Decline Zahlen. Diese errechnen sich täglich aus der Differenz zwischen der Zahl der Aktien mit Kursgewinnen sowie der Zahl der Aktien mit Kursverlusten gegenüber dem Vortag. |
| ADR | American Depository Receipt Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf nur eine, auf mehrere und auch lediglich auf einen Aktienbruchteil beziehen. Diese kommen meistens bei Auslandsaktien vor. |
| Adressänderung | Sie können uns Ihre neue Adresse mit unserem [Kontaktformular] mitteilen. Kennen Sie schon unseren [Umzugsservice]? |
| AfA | Absetzung für Abnutzung Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Objektes - ohne Grund und Boden bei Gebäuden - auf die angenommene Nutzungsdauer. Im Einkommensteuerrecht ist die Höhe des jeweils gültigen Abschreibungssatzes festgelegt. |
| Affinity Card | Eine Affinity Card ist eine Karte, die von einer Bank bzw. einem Emittenten (Herausgeber) für eine bestimmte Interessentengruppe (Golfspieler, Fechter, Jäger, Vereinsmitglieder, Feinschmecker etc.) ausgegeben wird. Die Bank bzw. der Herausgeber erscheinen dabei nicht im Logo. |
| AGB-Pfandrecht | Jedes Kreditinstitut hat nach den [AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen] wegen seiner Ansprüche an den Kunden grundsätzlich ein Pfandrecht an Kontoguthaben des Kunden. Dieses Pfandrecht muss auch ein Pfändungsgläubiger gegen sich gelten lassen. |
| Agio | Siehe [Aufgeld]. |
| AIS | Account Information Security VISA Sicherheitsprogramm für Kreditkarten. Siehe auch [PCI]. |
| Akkreditiv | Bezeichnung für eine vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, auf Rechnung, im Auftrag und auf Weisung eines Kunden eine im Voraus bestimmte finanzielle Leistung (z.B. Geldzahlung) zu erbringen. Einsatz insbesondere im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr. Das Akkreditiv sichert den Exporteur ab, dass seine Ware nur nach Bezahlung an den Importeur ausgeliefert wird. Unsere Ansprechpartner finden Sie im Bereich [Auslandsmärkte]. |
| Akkumulieren | Analystenbeschreibung, deren Aussage lautet: der Wert wird sich wie der Gesamtmarkt entwickeln (sog. Marketperformer). |
| Akquirer | Acquirer / Akquirer Vertragsunternehmensabrechnende Bank Ein Acquirer ist ein Unternehmen, das Akzeptanzstellen für Kreditkartenzahlung (z.B. aus Handel, Hotellerie, Gastronomie, Autovermietung, Fluggesellschaften) akquiriert. Acquirer benötigen für ihre Tätigkeit von der entsprechenden Kartenorganisation eine Lizenz. |
| Aktie | Urkunde, die ihrem Inhaber einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft (AG) und bestimmte Unternehmensrechte verbrieft. Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist also Teilhaber bzw. Miteigentümer am Vermögen der AG. Sie können Ihr Vermögen auch in Aktienfonds anlegen und so eine breitere Streuung herbeiführen. Informationen finden Sie [hier] und bei [Investmentfonds]. [Buchtipps Aktien + Ratgeber] |
| Aktienanalyse | Untersuchung und Prognose der Kurs- und Rendite-Entwicklung von Aktien. Verfahren der Aktienanalyse sind: Fundamentalanalyse und technische bzw. Chartanalyse. |
| Aktienfonds | Siehe [Investmentfonds]. |
| Aktiengesellschaft | Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Aktionäre mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind und auch ausschließlich mit dieser Einlage haften. Die Höhe des gesamten Nennwertes entspricht dem Grundkapital, das bei Gründung mindestens TEUR 50 betragen muss. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die Organe der Aktiengesellschaft. Kurzform: AG. |
| Aktiengesetz | AktG Die rechtliche Gestaltung der Aktiengesellschaft beruht auf dem Aktiengesetz. Es behandelt die organisatorische Struktur der Aktiengesellschaft, die Gründungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen der Finanzierung der Aktiengesellschaft. |
| Aktienindex | Ein Index ist eine Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt. Dadurch werden Vergleiche, insbesondere von Wertpapier- und Preisveränderungen, zwischen verschiedenen Zeitpunkten ermöglicht. Bekannte Aktienindizes sind z.B. DAX®, Dow Jones, CDAX®, Nikkei-Index. Eine Unterscheidung der Indizes findet nach der Berechnung statt: Preis- oder Performanceindex. |
| Aktienkurs | Preis von an Börsen gehandelten Aktien. Der Kurs ist als Marktpries das Ergebnis des zum Zeitpunkt der Kursbildung bestehenden Verhältnisses von Angebot und Nachfrage.Wichtige beeinflussende Faktoren sind dabei die wirtschaftlichen Erwartungen, die in ein börsennotiertes Unternehmen gesetzt werden, aber auch volkswirtschaftliche, politische Rahmenbedingungen, Spekulationen und Interessens(ver-)käufe. |
| Aktienmarkt | Der gesamte den Handel mit Aktien betreffende Börsenmarkt. |
| Aktienoption | Siehe [Optionen]. |
| Aktiensplit | Maßnahme einer Aktiengesellschaft, um den Aktienkurs optisch "billiger" zu machen. Beispiel: Aktiensplit im Verhältnis 3:1 bedeutet, dass man drei Aktien für eine Aktie erhält; der Kurs wird dabei durch drei geteilt, was für den Aktionär keine Wertänderung seines Aktienbestandes zur Folge hat. Das Gegenteil eines Aktiensplits ist der Reverse-Split, bei dem z.B. aus drei Aktien (1:3) eine werden, damit der Kurs optisch "teurer" wird. |
| Aktionär | Inhaber von Aktien, dem Vermögens- und Mitspracherechte zustehen. |
| Aktiva | Alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die in seiner Bilanz enthalten sind und den Passiva (Verpflichtungen) gegenübergestellt werden. |
| Aktivgeschäft | Bei den Aktivgeschäften, insbesondere dem Kreditgeschäft, verwendet das Kreditinstitut die Mittel, die ihm beim Passivgeschäft (Mittelherkunft) hereingegeben werden. Die Gelder, die das Institut z.B. durch eine Sparbuch-Eröffnung hereinbekommt, kann es als beispielsweise als Kontokorrentkredite wieder vergeben. Weitere Beispiele für Aktivgeschäfte eines Kreditinstitutes sind Diskont-, Lombard- und Investitionskredite. Aber auch Baufinanzierungen fallen darunter. |
| Akzept | 1. Annahmevermerk bei gezogenem Wechsel. Durch diesen
Vermerk verpflichtet sich der Bezogene, den Wechsel
bei Fälligkeit einzulösen. Das Akzept wird durch Querunterschrift
auf der Vorderseite des Wechsels links vorgenommen.
2. Bezeichnung für den gezogenen und angenommenen (= akzeptierten) Wechsel. |
| Akzeptanznetz (Acceptance Network) | Die von der Händlerbank geschaffene Infrastruktur zur Gewährleistung der Akzeptanz von Zahlungskarten. Zur Infrastruktur gehören üblicherweise: Geldautomaten, POS-Terminals und Kommunikationsnetzwerke zur Steuerung (Routing) von Transaktionsdaten und -informationen. |
| Akzeptanzstellen | Merchant (Akzeptanz / Acceptance) Annahme (akzeptieren) von Zahlungskarten (Debit und Kredit) durch einen Vertragshändler (Institut - Geldautomat / Handel - POS). Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mit einer Acquirer-Bank eine vertragliche Vereinbarung zur Akzeptanz von Zahlungskarten schließen. Ein solcher Akzeptanzvertrag (Händlervertrag) regelt, unter welchen Bedingungen Zahlungskarten akzeptiert werden. |
| Akzeptkredit | Beim Akzeptkredit zieht ein Unternehmen einen Wechsel auf sein Kreditinstitut, das den Wechsel akzeptiert. Wahlweise diskontiert das Kreditinstitut den Wechsel selbst, d.h. die Unternehmung bekommt den Wechselbetrag abzüglich des Diskonts ausgezahlt, oder das Unternehmen kann den Wechsel wie ein Zahlungsmittel an ein anderes Unternehmen weitergeben. Im letzten Fall handelt es sich im Gegensatz zum ersten um eine Kreditleihe des Kreditinstitutes, da es hier seine Kreditwürdigkeit "verleiht". |
| Allfinanz-Angebot | Von einem Allfinanzangebot ist dann die Rede, wenn Kreditinstitute ihren Kunden ein möglichst umfassendes Angebot unterschiedlicher Leistungen anbieten. Neben typischen Bankleistungen können weitere Finanzdienstleistungen wie z.B. [Versicherungsleistungen], [Immobilienberatung] ... in Anspruch genommen werden. |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | Wer ein Konto eröffnet, erkennt mit dem "Kontoeröffnungsantrag" auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank als verbindlich an. Die AGB liegen in den Filialen der Volksbank Karlsruhe zur Einsicht bereit. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen einzelne Klauseln nicht verständlich sind. Sie finden diese auch [hier]. |
| Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und enthält neben einem ausführlichen arbeitsrechtlichen Teil auch Bestimmungen über die Gleichstellung im allgemeinen Zivilrecht. Da es für die arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbote keine Übergangsfristen gibt, müssen Arbeitgeber sofort dafür sorgen, dass ihre betrieblichen Abläufe und Strukturen und alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen mit dem AGG vereinbar sind. Anderenfalls drohen Schadenersatzklagen und Schmerzensgeldklagen.
Schadenersatz und Entschädigung Unternehmern, die gegen das AGG verstoßen, drohen Schadenersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen. Der Anspruch des Geschädigten auf Schadenersatz setzt voraus, dass ein messbarer materieller Schaden entstanden ist, beispielsweise durch Verdienstausfall. Weitere Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss die Pflichtverletzung vorsätzlich oder wenigstens fahrlässig begangen haben. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist dagegen unabhängig vom Eintritt eines messbaren Vermögensschadens und von einem Verschulden des Arbeitgebers. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind einerseits die Umstände zu berücksichtigen (Schwere und Häufigkeit der Diskriminierung, Zeitdauer einer ggf. fortgesetzten Schikane). Andererseits muss die Höhe des Schmerzensgeldes eine Abschreckungswirkung haben, um Arbeitgeber zur Beachtung der Diskriminierungsverbote anzuhalten. |
| Allianzverträge | alliance agreements Allianzverträge zwischen Europay und MasterCard. Diese regeln das partnerschaftliche Management der beiden globalen Zahlungssysteme Debit und Kredit. |
| Alte Aktie | In Umlauf befindliche Aktien. Bezeichnung in dem Fall, in dem eine Kapitalerhöhung vorgenommen wird und junge Aktien ausgegeben werden. |
| Altersentlastungsbetrag | Der Altersentlastungsbetrag spielt bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei Privatvermögen eine Rolle und beträgt bei Vollendung des 64. Lebensjahres 40% des Arbeitslohns und der positiven Summe der übrigen Einkünfte, höchstens jedoch 1.908 EUR. |
| Altersvermögensgesetz | AVmG Staatliche Förderung der [privaten Altersversorgung] von Arbeitnehmern. Basiert im Gegensatz zum Prinzip des Generationsvertrags der staatlichen Altersversorgung auf individuellen Beiträgen, die dem Versicherten später in Form von persönlichen Rentensprüchen ausgezahlt werden. Der Staat fördert die freiwilligen Aufwendungen durch eine staatliche Zulage (Altersvorsorgezulage) und ggf. in Form einer Steuerersparnis aus Sonderausgabenabzug. Nach dem Namen des zuständigen Bundesministers auch als "Riester-Rente" bezeichnet. |
| Altersvorsorge | Altersvorsorge-Zulagen Ab 2002 gibt es für alle Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, natürlich auch für Auszubildende, die in einen Altersvorsorge-Vertrag investieren, eine neue Prämie vom Staat: die Altersvorsorge-Zulage (kurz AVZ). Die Einzahlungen und Zulagen erhöhen sich stufenweise von 2002 bis 2008 alle zwei Jahre. Was muss man dafür tun und wie hoch ist die Zulage? Die Sparleistungen richten sich nach dem Verdienst. Um die maximale Zulage zu bekommen, müssen in der ersten Stufe 1% des Bruttoeinkommens ab 2002, 2% ab 2004, 3% ab 2006 und dann 4% ab 2008 angespart werden (maßgeblich ist dabei jeweils das Einkommen aus dem Vorjahr). Die zu erwartende Zulage darf gleich vom Sparbeitrag abgezogen werden, denn diesen Betrag legt der Staat auf den Altersvorsorge-Vertrag dazu. Für Geringverdiener, beispielsweise auch für Auszubildende, gilt häufig ein Mindestsparbeitrag. In den ersten beiden Jahren gibt´s eine Grundzulage vom Staat von 38 € jährlich. Bis zum Jahr 2008 steigt diese auf 154 € an (plus ggf. Kinderzulagen). Je nach Familienstand und Einkommen können noch Steuervorteile hinzukommen. Weitere Informationen zur Altersvorsorge im Portal der [R+V-Versicherungen]. [Buchtipps Altersvorsorge + Ratgeber] |
| Altersvorsorge-Sondervermögen | Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentfondsgesellschaft), das überwiegend aus "Substanzwerten", insbesondere Aktien, besteht und sich zur privaten Altersvorsorge besonders eignet. |
| Am Geld | at the money / ATM Der Ausübungspreis des Optionsscheines entspricht dem Kurs vom [Basiswert]. Vergleiche: aus dem Geld. |
| American Style | Eine Option bzw. ein Optionsschein heisst American Style, wenn diese jederzeit während der Ausübungsfrist ausübbar ist. Gegensatz: European Style. |
| Amtliche Notierung | Kursnotierung von Wertpapieren. Die Kurse werden durch den amtlichen Makler (Kursmakler) an der Börse, im Amtlichen Kursblatt der Börse sowie im Wirtschaftsteil der Tagespresse und anderen Medien veröffentlicht. Um zum Amtlichen Handel zugelassen zu werden, müssen die Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört u.a. die Veröffentlichung eines Prospekts und der jährlichen Bilanz. |
| Amtlicher Handel | Primärmarkt der deutschen Wertpapierbörsen. Gehandelt werden nur solche Papiere, die die strengen Zulassungsvorschriften erfüllen (Zulassungsstelle). Die Feststellung der Kurse erfolgt ausschließlich durch amtliche Kursmakler. Kursveröffentlichung im amtlichen Kursblatt. Für unlimitierte Aufträge besteht ein Anspruch auf Ausführung, sofern ein Umsatz zustande kommt. Der amtliche Markt wird in den Einheitsmarkt (Kassamarkt) und den Markt mit fortlaufender Notierung unterteilt. |
| An-Bord-Konnossement | Dieses Dokument aus dem Bereich des Aussenhandelsgeschäfts bestätigt, dass sich die Ware an Bord eines Schiffes befindet. |
| Anderkonto | Anderkonten dienen der Verbuchung von Vermögenswerten, die nicht dem Kontoinhaber gehören. Der Kontoinhaber unterhält das Konto im eigenen Namen aber für fremde Rechnung. Die typischen Inhaber solcher Konten sind Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. |
| Andienungspreis | = Invoice Amount. Abrechnungsbetrag, der bei Lieferung einer bestimmten Anleihe (i) am Liefertag zu bezahlen ist. Andienungspreis ist Exchange Delivery Settlement Price x Konversionsfaktor von (i) plus Stückzinsen von (i). |
| Anfangskurs (Opening) | Erster Kurs für ein Wertpapier am Beginn der Handelszeit. |
| Anfänglicher effektiver Jahreszins | Siehe [Effektivzins]. |
| Anhang | Der Begriff Anhang bezieht sich auf den Jahresabschluss bzw. den erweiterten Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und Kreditinstituten. Der Anhang zählt neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) zu den Bestandteilen eines erweiterten Jahresabschlusses. Er dient der Erläuterung bestimmter Angaben in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, wobei bestimmte Angaben gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtend sind. |
| Anlage KAP | Die Anlage KAP ist Teil der Einkommensteuererklärung und dient der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Abgabe dieser Anlage ist nicht erforderlich, wenn die Einnahmen nicht höher sind als 1.601 EUR bei Alleinstehenden / 3.202 EUR bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Weitere Informationen finden Sie unter [Freistellungsauftrag]. |
| Anlageausschuss | Bei Fondsgesellschaften wird der Anlageausschuss vom Aufsichtsrat der Kapitalanlagegesellschaft für den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuss wird die längerfristige Anlagepolitik festgelegt. Sowohl Vertreter der Depotbank als auch die der Kapitalanlagegesellschaft haben in ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen. Bei der Volksbank Karlsruhe gibt es einen vom Vorstand bestellten Anlageausschuss, der zuständig für die Vermögensverwaltung unserer Kunden ist. |
| Anlagegrenzen | Nach dem Kapitalanlagegesellschaftengesetz (KAGG) darf ein Investmentfonds in Wertpapiere einer einzelnen Adresse (Aktiengesellschaft) nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren. |
| Anlagepolitik | Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des verwalteten Vermögens i.d.R. durch das Fonds-Management oder durch den Anlageausschuss des Vermögensverwalters. |
| Anlagevermögen | Der Teil des Vermögens, der dazu bestimmt ist, dauernd dem Unternehmen zu dienen. Counterpart: Umlaufvermögen. |
| Anlaufzinsen | Beim Ratenkredit enthält die monatliche Kreditrate den Zinsanteil für 30 Zinstage. Liegt zwischen der Kreditauszahlung und dem Termin für die erste Rate eine längere Zeitspanne als ein Monat, sind die anteiligen Zinsen (Anlaufzinsen) zu ermitteln und mit der ersten Rate zu begleichen. |
| Anleihe mit Andienungsrecht | Aktienanleihe, Equity-Linked-Bond, Yield-Enhanced-Security Bei dieser Anleiheart behält sich der Herausgeber der Anleihe das Recht vor, das Papier entweder zu 100% oder durch Lieferung von Aktien zu tilgen. Im Gegensatz zu normalen festverzinslichen Wertpapieren weisen die Equity-Linked-Bonds i.d.R. einen deutlich höheren Nominalzins aus. Während der Anleger in ersteren Fall sein eingesetztes Kapital bei Fälligkeit zu 100% zurückgezahlt bekommt, ist dies bei Aktienanleihen nicht unbedingt der Fall. Die höhere Verzinsung ist praktisch ein Risikoausgleich. Bei Anleihen mit Aktienandienungsrecht bekommt der Anleger u.U. bei Fälligkeit weniger als 100% zurückgezahlt, weil der Emittent nämlich auch in einer bestimmten Anzahl von Aktien leisten kann. Dies wird er dann tun, wenn er auf diese Weise weniger zahlen muss. Eine Reihe von Banken und Sparkassen sind dem Trend gefolgt und begeben Anleihen auf internationale Blue Chips z.B. DAX®-Aktien. |
| Anleihen | Bonds Überbegriff für verzinsliche Anlagen. Sie finden unsere eigenen Angebote [hier]. Anleihe cum: Optionsanleihe mit Optionsschein Anleihe ex: Optionsanleihe ohne Optionsschein Gesamtfällige Anleihen: diese werden am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt; der Termin steht von vornherein fest. |
| Annuitätendarlehen | Annuitätendarlehen mit monatlicher/vierteljährlicher [Tilgung]: Die monatliche/vierteljährliche Rate (Annuität/Annuitätsrate) setzt sich aus Zinsanteil und Tilgungsanteil zusammen und bleibt über die Darlehenslaufzeit gleich hoch. Die Anfangstilgung beträgt in der Regel bei Finanzierungen 1 % p.a. Durch die Reduzierung des Darlehenssaldos sinkt im Lauf der Zeit die Zinsbelastung, während der Tilgungsanteil in der monatlichen/vierteljährlichen Rate steigt. |
| Annuitätsrate | Zins- und Tilgungsrate, die jährlich auf ein [Wohnungsbaudarlehen] zu zahlen ist. Ihr Betrag ist über die gesamte Laufzeit konstant. |
| Anonyme Konten | Spar- oder Wertpapierkonten, die lediglich eine Nummer tragen und eingerichtet werden, ohne dass der Bank der Name des Kontoinhabers bekannt ist. In Deutschland gibt es keine Nummernkonten - hier ist eine Legitimation nach §154 AO (Abgabenordnung) zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben (Namenskonten). |
| Ansparplan | Vertrag zwischen einem Kreditinstitut, z.B. einer Kapitalanlagegesellschaft / Investmentfondsgesellschaft, und einem privaten Kunden zur Bildung eines Vermögens durch i.d.R. regelmäßiges Ansparen. |
| Antragsrecht | Aktionärsrecht, in der Hauptversammlung selbst Anträge zu stellen. |
| Antwortzeit (Response Time) | Zeit, die zur Beantwortung einer elektronischen Anfrage benötigt wird. Mit der maximalen Antwortzeit (Time out Value) wird ein Ereignis beschrieben, bei dem eine Autorisierungsanfrage nicht oder nicht innerhalb der definierten maximalen Antwortzeit beantwortet und die Leitung unterbrochen wird. |
| AOS | Additional Optional Services = Zusatzfunktionsumfang |
| Applikationskryptogramm | Application Authentication Cryptogram Ein Kryptogramm, welches bei der Echtheitsprüfung von abgelehnten Chiptransaktionen erstellt wird. |
| Arbeitslosenversicherung | Die Arbeitslosenversicherung ist eine Säule
der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie soll die wirtschaftlichen
Folgen von Arbeitslosigkeit durch die Zahlung von Arbeitslosengeld
oder Arbeitslosenhilfe mildern. Der Arbeitgeber meldet
Arbeitnehmer und Auszubildende (mit dem Beginn der Ausbildung)
zur Arbeitslosenversicherung an. Die Beiträge teilen sich
Arbeitnehmer und Arbeitgeber. [Buchtipps Steuern + Abgabe] |
| Arbitrage | Nutzung von Preisdifferenzen eines oder mehrerer Werte an verschiedenen Börsenplätzen oder auch zwischen Kassa- und Terminmarkt. |
| ARC (Accounting Regulatory Committee) | Das [Accounting Regulatory Committee] (Regelungsausschuss für Rechnungslegung) besteht aus Vertretern der EUMitgliedstaaten unter Vorsitz der EU-Kommission. Der Ausschuss wurde durch die Kommission in Übereinstimmung mit Artikel 6 der IAS-Verordnung betreffend der Anwendung von Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) eingerichtet. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, ein Urteil über die Vorschläge der Kommission zur Annahme eines oder mehrerer Internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit Artikel 3 der IAS-Verordnung abzugeben. |
| AS-Fonds | Für die Altersvorsorge hat der Gesetzgeber Anfang April 1998 eine neue Art der Altersvorsorge zugelassen: Die Altersvorsorge-Sondervermögen (AS). Durch sie wird das deutsche Altersvorsorge-System um ein modernes Instrument ergänzt, das den Kriterien Effizienz, Transparenz und Flexibilität voll Rechnung trägt. Fonds mit dem AS-Zeichen nutzen eine erfolgversprechende Anlagestrategie: Sie investieren überwiegend in Aktien und Offene Immobilienfonds. Die Anlagevorschriften lassen den Fonds-Managern genügend Freiraum, um sich auf die jeweiligen Verhältnisse an den Anlagemärkten optimal einzustellen. AS vereint folgende Elemente:
Mindestanlagedauer: 18 Jahre oder bis zum 60. Geburtstag. Auf Ihren Wunsch hin erhalten Sie das Vermögen in einer Summe oder als monatliche Zusatzrente ausbezahlt. Unser Erfolgsprodukt heisst: Geno: AS1 - aufgelegt von unserem Partner [Union Investment]. |
| ASK | Briefkurs. Siehe [Brief]. Counterpart: BID. |
| Assignment | Siehe [Zuteilung]. |
| Asymmetrisches Verschlüsselungsverfahren | Das asymmetrische Verschlüsselungsverfahren benötigt im Gegensatz zur symmetrischen Verschlüsselung zwei Schlüssel zum Ver- und Entschlüsseln. Beide Schlüssel sind unabhängig von einander und lassen sich nicht gegenseitig ermitteln. Siehe auch Privatschlüssel und Öffentlicher Schlüssel. |
| ATM (Automated Teller Machine) | Geldausgabeautomat (GA/GAA) |
| ATX | Wichtigster österreichischer Aktienindex, der 23 Aktien beinhaltet. Zur Börse Wien [hier]. |
| AUD | Internationaler Währungscode (ISO-Code) für Australische Dollar. |
| Aufforderung zur Kontaktaufnahme (Referral Response) | Nach Autorisierungsanfrage durch den Händler, erhält dieser die Autorisierungsantwort, dass er zwecks Genehmigung mit dem Karten ausgebenden Institut oder dessen Processor Kontakt aufnehmen soll. Dient lediglich zur zusätzlichen Identifikation des rechtmäßigen Karteninhabers bei ungewöhnlichem Umsatzverhalten und nicht zur Bonitätsüberwachung. |
| Aufgeld | Agio Preisaufschlag auf z.B. den Nennwert eines Wertpapiers oder den Ausgabekurs eines Darlehens; in Prozent oder EUR ausgedrückt. Agio plus Nennwert ergibt den Ausgabepreis. Gegensatz: Disagio. Bei Optionen bzw. Optionsscheinen gibt das Aufgeld an, um wieviel Prozent der Kauf (Call) bzw. Verkauf (Put) vom [Basiswert] durch Ausübung der Option teurer ist als der direkte Kauf/Verkauf des Basiswertes. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Agio bei Anleihen, die über pari emittiert werden. |
| Auflassung | Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang. Um die Ansprüche des Käufers auf Übertragung des Eigentums nach vollständiger Kaufpreiszahlung zu sichern, wird nach notarieller Beurkundung bereits die sogenannte Auflassungsvormerkung vom Amtsgericht im Grundbuch eingetragen. |
| Aufsichtsrat | Der Aufsichtsrat ist ein [Organ] einer Kapitalgesellschaft. Er hat zur Aufgabe, die Geschäftsführung (Vorstand) zu bestellen und zu überwachen. Weiterhin muss er den Jahresabschluss überprüfen und darüber in der Hauptversammlung / Vertreterversammlung / Generalversammlung berichten. Der Aufsichtsrat wird in der Versammlung von den stimmberechtigten Gesellschaftern gewählt. |
| Aufteilungsplan (ATP) | Es handelt sich um eine amtliche Bauzeichnung, in der das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eines Objektes ausgewiesen ist; meist dem notariellen Kaufvertrag beigefügt. |
| Auftrag | Ein limitierter Auftrag eines Kunden an sein Kreditinstitut über den Kauf oder den Verkauf von Effekten legt fest, dass ein bestimmter An- oder Verkaufskurs (Limit) nicht unter- bzw. überschritten werden darf. Der limitierte Auftrag nennt z.B. beim Kauf von Aktien den Höchstkurs, zu dem die Aktien erworben werden sollen. |
| Auftragsstimmrecht | Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute oder Vertreter der Aktiengesellschaft in den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften im Auftrag und nach Weisung der Depotkunden. Eine Weisung hierzu liegt den Einladungsscheiben zur Hauptversammlung meistens bei - alternativ kann auch auf der Hauptversammlung oftmals noch das Recht an denVertreter der Aktiengesellschaft übertragen werden. |
| Aufwertung | Erhöhung des Außenwertes, d.h. des Wertes dieser Währung außerhalb des eigenen Währungsraums. Counterpart: [Abwertung]. |
| Aufzinsung | Verzinsungsform, z.B. bei manchen [Sparbriefen], bei denen der Nennwert eingezahlt und am Ende der Laufzeit der Nennwert zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen ausgezahlt wird. |
| Auktionsprinzip | Handelsmechanismus zur Abwicklung von Wertpapierorders, bei dem die Orders in einem Orderbuch einander gegenübergestellt werden und der Aktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt wird. Das Auktionsprinzip findet sowohl an der Frankfurter Präsenzbörse mit Hilfe von Xontro und Skontroführern als auch beim elektronischen Handelssystem Xetra Anwendung. Gegenbegriff: Market-Maker-Prinzip |
| Aus dem Geld (out of the money) | Der Ausübungspreis des Optionsscheines liegt im Falle eines Calls über, bei einem Put unter dem Kurs des Basiswertes. Vergleiche: Am Geld. |
| Ausbildungsversicherung | Siehe [Versicherungen]. |
| Ausfallbürgschaft | Bei der Ausfallbürgschaft, die z.B. bei Bürgschaftsbanken üblich ist, kann der Bürge erst in Anspruch genommen werden, wenn der endgültige Ausfall des Gläubigers, d.h. des Kreditnehmers, nachgewiesen ist. Das heißt, die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner muss erfolglos betrieben worden sein. |
| Ausfallrisiko | Drohende Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers vor Rückzahlung des Kredits. Zur Verringerung dieses Risikos für das Kreditinstitut werden Sicherheiten gestellt. |
| Ausgabeaufschlag | Prozentualer Aufschlag (i.d.R. zwischen 0 und 6,25%) auf den Rücknahmepreis eines Investmentanteils, um den Ausgabepreis zu ermitteln. |
| Ausgabepreis | Preis, zu dem eine Kapitalanlagegesellschaft Investmentanteile verkauft. Der Ausgabepreis liegt um den Ausgabeaufschlag erhöht über dem Rücknahmepreis. |
| Auslandsanleihen | Wertpapieremissionen, deren Aussteller nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. Auslandsanleihen können in heimischer (EUR-Anleihe) oder in ausländischer Währung (Fremdwährungsanleihen) aufgelegt werden. Aufgrund von unterschiedlichen Bonitäten der Anbieter entstehen i.d.R. Renditedifferenzen zu Anbietern inländischen Anleihen. |
| Auslandsueberweisung | Auslandsüberweisung / Auslandszahlung Auslandszahlungsverkehr (AZV): Überweisungen werden unterschieden in "Grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der europäischen Union" und ausserhalb der EU. Auch unter Europaüberweisung bekannt. Siehe auch [IBAN] und [BIC]. Ihre Ansprechpartner/in finden Sie [hier]. |
| Aussteuerversicherung | Siehe [Versicherungen]. |
| Ausübungsfrist | Zeitraum, in dem eine Option bzw. ein Optionsschein ausgeübt werden kann (nur: American Style). European Style Optionen können nur am Verfalltag ausgeübt werden. Nach Ablauf der Ausübungsfrist wird die Option bzw. der Optionsschein wertlos (Verfall). |
| Ausübungspreis | Synonym für [Basispreis]. Preis, zu dem bei Ausübung einer Option oder eines Optionsscheines unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses der [Basiswert] bezogen wird. Man unterscheidet zwischen Barausgleich (cash-settlement) und effektiver [Lieferung]. Bei effektiver Lieferung handelt es sich um den Preis, zu dem der Basiswert bezogen (Call) bzw. verkauft (Put) werden kann. Der Ausübungspreis wird alternativ neben [Basispreis] auch als Basiskurs, Bezugspreis, Exercise oder Strike-Preis bezeichnet. |
| Ausübungsrecht | Der Inhaber einer Option bzw. eines Optionsscheines hat das Recht, innerhalb der Ausübungsfrist zum Ausübungspreis den [Basiswert] zu kaufen (Long Call) bzw. zu verkaufen (Long Put) bzw. den entsprechenden Barausgleich (cash-settlement) zu verlangen. |
| Ausübungstag | Tag, an dem der Inhaber einer Option bzw. eines Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht Gebrauch macht. Bei European Style Optionen bzw. Optionsscheinen ist die Ausübung nur zum Verfalltag (Verfalltermin) möglich. |
| Auszahlplan | I.d.R. regelmäßige Abhebung / Umbuchung aus einem zuvor gebildeten Vermögen, z.B. einem Investmentvermögen oder Banksparplan. |
| Auszahlungskurs | Legitimation des Kunden bei der Bezahlung durch seine Unterschrift oder PIN-Eingabe. |
| Authentifizierung (Authentification) | Legitimation des Kunden bei der Bezahlung durch seine Unterschrift oder PIN-Eingabe. |
| Autorisierung | Prüfung einer (Kreditkarten-)Transaktion auf Zulässigkeit.
Dazu werden beispielsweise Kriterien wie der Kartengültigkeitszeitraum,
die Richtigkeit der Kartennummer, die Richtigkeit der
PIN oder die Einhaltung eines finanziellen Gesamtlimits
je Monat/Woche geprüft. Die Antwort darauf kann eine
Genehmigung, eine Umsatzablehnung, Aufforderung zum
Karteneinzug oder zur Legitimationsprüfung bedeuten. Autorisierungszentrale: Stelle, die beim Einsatz von Kreditkarten ab einem bestimmten, individuell festgelegten Betrag (Floor-Limit) den vom Anschlussunternehmen angezeigten Betrag gutheißt oder negative Rückmeldung gibt. Bei Electronic Cash obliegt der Autorisierungszentrale die Online-Sperren- und - Deckungsprüfung. Die Autorisierung geschieht i.d.R. über Online-Verbindungen, die im Augenblick der Kartenprüfung aufgebaut werden. Oft ist die Autorisierungszentrale identisch mit einem kontoführenden Rechenzentrum. Autorisierte Zertifizierungsinstanz (Certification Authority): Zentrale Instanz innerhalb eines kryptographischen Systems, beauftragt und ermächtigt, öffentliche Schlüssel für alle Systemteilnehmer zu signieren und die Ergebnisse in Form von "public key certificates" an die jeweiligen Schlüsselinhaber zurückzusenden. Autorisierungsparameter (Authorisation Limits): Das Karten ausgebende Institut setzt Parameter für die Nutzungsmöglichkeiten und das Limit der Karte fest. Jede Autorisierungsanfrage wird nach diesem Parametern geprüft und es wird ein entsprechender Antwortcode gesendet. |
| Außenfinanzierung | Beschaffung von (Eigen-) oder (Fremd-)Kapital von außen; d.h. Finanzmittel werden einer Unternehmung von dritter Seite zugeführt. Counterpart: Innenfinanzierung. |
| Außenwirtschaftsverordnung (AWV) | Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) regelt die Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes. Hier sind z.B. die Meldebestimmungen aufgeführt, die eine Erfassung des Umfangs des Außenwirtschaftsverkehrs ermöglichen. |
| Außerbörslicher Handel | Direkter Handel zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung eines Börsenmaklers (z.B. Telefonhandel, OTC-Market). |
| Avale / Avalkredit | Unter dem Begriff Avale versteht man [Buergschaften] - z.B. für Miete oder Gewährleistung bei von Handwerkern ausgeführten Aufträgen. |
| AWV-Meldung | Meldevorschrift der Deutschen Bundesbank im Sinne der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland. |




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