Bankenlexikon
Bankenlexikon: Fachbegriffe einfach erklärt
Geld oder Brief - das ist das ABC des Bankgeschäftes. Im ka-news-Bankenlexikon, zur Verfügung gestellt von der Volksbank Karlsruhe, finden Sie gezielt Antworten zu Fragen rund um das Bankgeschäft. Durch die vielfältigen Entwicklungen im Bankenmarkt verändert sich die Begriffswelt ständig. Deshalb ist dieses Lexikon kein statisches Werk, sondern wird ständig um neue Stichwörter erweitert.
Das Bankenlexikon wird zur Verfügung gestellt von der Volksbank Karlsruhe.
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| Lade-Transaktion (Load Transaction) | Online-Transaktion an einem Chip-Ladegerät (z.B. Geldautomat, Telefon etc.), wobei ein bestimmter Betragswert vom regulären Konto des Karteninhabers abgebucht und an dessen „elektronische Geldbörse“ transferiert wird. Über das auf diese Weise „geladene“ elektronische Guthaben kann der Karteninhaber überall dort verfügen, wo Karten mit „elektronischer Geldbörse“ akzeptiert werden. |
| Lagebericht | Der Lagebericht ist bei größeren Kapitalgesellschaften Teil des [Jahresabschlusses] und gibt Auskunft über den Geschäftsverlauf und die Entwicklungstendenzen. |
| Lambda | Siehe [Vega]. |
| Landwirtschaft | Branche, die z.B. Lebensmittel produziert. Nachrichten speziell für Landwirte finden Sie [hier]. Das Thema Warenterminbörse finden Sie [hier]. |
| Langläufer | Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von zehn und mehr Jahren. |
| Lastenfreistellung | Bei Erwerb einer neuen oder einer gebrauchten Eigentumswohnung werden im Grundbuch zu Lasten des Verkäufers Grundpfandrechte eingetragen sein. Die Freistellung von diesen Grundpfandrechten und möglicherweise auch noch anderen im Grundbuch eingetragenen Lasten muss im notariellen Erwerbsvertrag ausdrücklich und deutlich geregelt sein und muss dem Notar vor Kaufpreisfälligkeit vorliegen. |
| Lastschriftabkommen | Das Lastschriftverfahren beruht auf dem "Abkommen über den Lastschriftverkehr" (Lastschriftabkommen), das zwischen den Spitzenverbänden der Kreditinstitute vereinbart wurde. Es regelt die Haftungsverhältnisse im Lastschriftverkehr und schreibt die einheitliche Abwicklung des Lastschriftverfahrens bei allen beteiligten Instituten vor. |
| Lastschrifteinzug | Lastschrifteneinzug oder Lastschrift (vgl. electronic cash) Im Gegensatz zum [Dauerauftrag], wo immer gleichbleibende Beträge vom Auftraggeber überwiesen werden, sind die zu zahlenden Beträge (z.B. bei der Telefonrechnung) beim Lastschrifteneinzug (der Empfänger zieht das Geld ein) fast immer unterschiedlich hoch. Der Empfänger braucht von Ihnen eine schriftliche Erlaubnis, um von Ihrem Konto abbuchen lassen zu können. |
| Lastschriftvordruck | Vordruck zur Erteilung von Lastschriftaufträgen. Gemäß den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke gestaltet. Den Kunden von den Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Im Vordruck ist zu erkennen, um welches Lastschriftverfahren es sich handelt. Textschlüssel "05" = Einzugsermächtigung. Textschlüssel "04" = Abbuchungsauftrag. |
| Laufzeit | 1. Wertpapiere: Bei festverzinslichen Wertpapieren ist die Laufzeit der Zeitraum bis zur Rückzahlung. 2. Optionen: Bei Optionen und Optionsscheinen ist die Laufzeit der Zeitraum vom Tag seiner Begebung bis zu dem Tag, an dem das Ausübungsrecht erlischt. 3. Darlehen: Die Laufzeit eines Darlehens umfasst den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur vollständigen Rückzahlung. Darlehen der Hypothekenbanken haben Laufzeiten von durchschnittlich 30 Jahren. Lange Laufzeiten sind ein Vorteil, denn sie ermöglichen eine niedrige laufende Belastung. Nicht zu verwechseln mit der Laufzeit eines Darlehens ist die Zinsfestschreibung. |
| Laufzeitfonds | Fonds, die bereits bei Auflegung einen fest vereinbarten Auflösungstermin haben. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist werden i.d.R. keine weiteren Fondsanteile mehr ausgegeben. |
| LDAX LMDAX LTecDAX | Nach den Schlussauktionen um 17.30 Uhr werden dann der LDAX, LMDAX, LTecDAX und so weiter berechnet, wobei das ´L´ für ´Late´ steht. |
| Leasing | Besonders ausgestaltete mittel- bis langfristige Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen (Mobilien-Leasing) oder von unbeweglichen Sachen (Immobilien-Leasing). Leasinggeber: [Leasinggesellschaften] und Hersteller. Leasingnehmer: Unternehmen, Behörden und private Haushalte. |
| Lebanese Loop (Libanesische Schlinge) | Als Lebanese Loop bezeichnet man eine Form des Trickdiebstahls. Dabei werden die Geldautomaten so manipuliert, dass die ec-Karten nach dem Einführen in den Karteneinzugsschlitz nicht mehr herausgegeben werden. Die Kunden gehen dann irrtümlich davon aus, dass ihre Karte einbehalten wurde. Tatsächlich aber steckt sie noch im - allerdings manipulierten - Karteneinzugsschlitz und wird von den Trickbetrügern entnommen, sobald sich die Geschädigten von den Automaten entfernt haben. |
| Leerverkauf | Verkäufer (Short-Seller) veräußert Wertpapiere, die er nicht besitzt, sondern von einem Broker geliehen hat und spekuliert damit auf fallende Kurse. Wenn die Kurse fallen, werden die Wertpapiere gekauft (eingedeckt) und der Gewinn eingestrichen. |
| Legitimationsprüfung | 1. Bei Kontoeröffnung: Durch die Abgabenordnung §154 AO vorgeschrieben. Kreditinstitute müssen sich vor der Eröffnung eines Kontos Gewissheit über die Person des Kontoinhabers sowie evtl. Verfügungsberechtigte verschaffen. Hierdurch soll verhindert werden, dass Konten unter falschem oder erdichtetem Namen geführt werden. Die Legitimation erfolgt durch eines von zwei amtlichen Papieren: Personalausweis oder Reisepass. 2. Bei Transaktionen über 15.000 EUR (Geldwäschegesetz) 3. Bei Orderpapieren: Prüfung, dass der Vorleger berechtigter Inhaber des Papiers ist. Lückenlose Indossamentenkette erforderlich. |
| Leibrente | Lebenslange Rente, die im Rahmen einer privaten Rentenversicherung sofort - bei sofort beginnender Leibrente - oder zu einem späteren Zeitpunkt - bei aufgeschobener Leibrente - gezahlt wird. Neue steuerlich geförderte Leibrente: Sie ist laut Rürup-Kommission definiert als "steuerlich geförderte kapitalgedeckte Leibrentenversicherung". Es gibt kein Kapitalwahlrecht, also keine Auszahlung in einem Betrag. Außerdem ist sie nicht übertragbar, nicht vererbbar oder beleihbar. Für den Ehepartner kann eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie wird nachgelagert besteuert. [Rentenversicherung]. |
| Leistungsfaktor | Einzahlungen über das Mindestsparguthaben (50 % der Bausparsumme bei Bausparverträgen) hinaus werden im Tarifprogramm A durch einen Leistungsfaktor besonders belohnt. Dieser bewirkt ein schnelleres Anwachsen der Bewertungszahl und damit in der Regel eine Verkürzung der Sparzeit bis zur Zuteilung. |
| Leverage | Siehe [Hebel]. |
| Leveraged Buy-out (LBO) | Im Gegensatz zum [MBO] wird der Kauf hauptsächlich mit Fremdkapital finanziert. Dabei gilt: Je höher der Kreditanteil, desto grösser ist die mögliche Rendite (Hebelwirkung, [Leverage]). |
| LIBOR | London Interbank Offered Rate Zinssatz am Geldmarkt, zu dem die Kreditinstitute am Bankplatz London untereinander Gelder ausleihen bzw. anlegen. |
| Lieferung | Macht der Käufer einer Option bzw. eines Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht Gebrauch, so muss der Basiswert vom Stillhalter zum vereinbarten Basispreis geliefert (bei Calls) bzw. bezogen (bei Puts) werden. Bei Covered Warrants wird jedoch meistens ein Barausgleich vereinbart, also auf die Lieferung verzichtet. Bei [Futures] besteht kein Ausübungsrecht. Die Lieferung findet immer statt. Deshalb gehen die meisten Marktteilnehmer ein Gegengeschäft ein, um nicht zur Lieferung verpflichtet zu bleiben. |
| Lifestyle | Lebensgefühl. Wohlbefinden, Wellness und mehr gehören dazu. Themen wie dazugehörige Nachrichten finden Sie [hier] (im Partnerangebot der [VR-Web]). |
| Limit | Bezeichnet die Preis- bzw. Kursgrenze, die der Käufer oder Verkäufer von Wertpapieren für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren setzt. |
| Linienchart | Die Kassa- oder Schlußkurse werden zu einer Linie abgetragen. Werden die täglichen Kassa- oder Schlußkurse miteinander zu einer Kurskurve verbunden, so entstehen Liniencharts. |
| Liquidation | Auflösung eines Unternehmens und das anteilige Verteilen des eventuell nach Befriedigung der Gläubiger restlichen Vermögenswertes. |
| Liquidität | 1. Börse allgemein: Marktsituation, in der auch große Transaktionen in einem Finanzinstrument abgewickelt werden können, ohne dass diese den Marktpreis nennenswert beeinflussen, d.h. Zustand, in dem stets Angebot und Nachfrage für ein Wertpapier besteht. Eine hohe Liqidität führt zu einer geringen Differenz zwischen Geld- und Briefkurs. 2. Optionen: Im Optionsscheingeschäft wird als Liquiditätsmaßstab regelmäßig die Umsatztiefe in einem Schein herangezogen. Liquidität wird bei Optionen und Optionsscheinen durch einen Market Maker gewährleistet. |
| Lizenzgebühr (Licence Fee) | Lizenzgebühr, die eine Mitgliedsbank im Rahmen eines Lizenzabkommens an die Kartenorganisation (MasterCard, Visa) zahlen muss. |
| Lizenzvertrag (Licence Agreement) | Vereinbarung, die dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung eines bestimmten Produktmarkenzeichens gibt, wobei dies zu den in der Vereinbarung selbst sowie in den entsprechenden Produktrichtlinien festgelegten Bedingungen erfolgt. |
| Lock-Up-Periode | Zeitraum, in dem die Altaktionäre einer Neuemission nach der Erstnotierung keine Aktien veräußern dürfen - meistens eine auferlegte Selbstverpflichtung der Altaktionäre zur Vertrauensbildung in das Unternehmen. |
| Lohnsteuer | Sie wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. [Buchtipps Lohnsteuer] |
| Lombardsatz | Von der EZB festgelegter Zinssatz, zu dem diese den Kreditinstituten gegen Hinterlegung von Wertpapieren, Kredite gewähren. |
| London International Financial Futures Exchange (LIFFE) | Bedeutende europäische Terminbörse. |
| Long-Hedge | Absicherung gegen Preisschwankungen durch Eingehen einer Kaufposition im Termin- oder Optionsmarkt. |
| Long-Position | Ein Investor, der eine Option bzw. einen Optionsschein kauft, hält eine Long Position. Bei Futures hält der Käufer des Futures eine Long Position. Er muss bei Fälligkeit das Gut abnehmen. Gegensatz: Short-Position. |
| Lorokonto (ital.: "Deren Konto bei uns") | Bezeichnung für ein Kontokorrentkonto im Interbankenverkehr aus der Sicht der Bank, die Kontoauszüge erteilt. Zum Beispiel führen die Landesbanken Lorokonten für die angeschlossenen Sparkassen. Counterpart: Nostrokonto. |
| Losgrößentransformation (Ballungsfunktion) | Die "Stückelung" im Kreditgeschäft und im Einlagengeschäft der Kreditinstitute stimmt nicht überein. Meist sind die Einlagen kleiner gestückelt als die Kredite. Dieses Missverhältnis überwinden Kreditinstitute, indem sie aus "klein" groß machen. |
| Lot | Mengeneinheit eines Kontraktes. |
| LTL | Internationaler Währungscode (ISO-Code) für Litauen. Währung: Litauischer Litas. |
| LVL | Internationaler Währungscode (ISO-Code) für Lettland. Währung: Lettischer Lats. |
| Länder-Rating | Rating-Analyse der gesamtwirtschaftlichen Situation eines Landes, in dem z.B. der Emittent von Auslandsanleihen seinen Sitz hat. |
| Länderanleihe | Festverzinsliche Wertpapiere, von den Bundesländern emittiert. |
| Ländercode (Country Code) | Kennziffer zur Identifizierung eines bestimmten Landes. Die Ziffern gehören zu einem Block international anerkannter numerisch und alphabetisch aufgebauter Codenummern, die häufig in elektronischen Nachrichten zur Länderkennzeichnung benutzt werden |
| Länderrisiko | Im Auslandsgeschäft können die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Landes dazu führen, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. |
| Löschungsbewilligung | Genehmigung zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechtes durch den Begünstigten. Zum Beispiel erteilt ein Kreditinstitut die Bewilligung zur Löschung einer eingetragenen Grundschuld oder Hypothek, nachdem das damit gesicherte Darlehen in vollem Umfang zurückgezahlt ist. Die Löschungsbewilligung muss in notariell beglaubigter Form erteilt werden. |
| Löschungsvormerkung | Die Löschungsvormerkung dient zur Sicherung von Ansprüchen bezüglich der Löschung von im [Grundbuch] eingetragenen Rechten. Ebenso wie die Auflassungsvormerkung ist auch die Löschungsvormerkung gewissermaßen eine vorläufige Eintragung. |




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